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Kundgebung in Horn

Unter dem Motto „Armut ist keine Schande: Arbeitsmigration gehört zu Lippe“ hatte der Arbeitskreis gegen Nazis für Samstag, den 24.07.21, zu einer öffentlichen Versammlung in der Innenstadt von Horn (Horn-Bad Meinberg) aufgerufen. Zu der Veranstaltung kamen über 50 Teilnehmer_innen aus verschiedenen demokratischen Parteien/ Gruppierungen sowie zahlreiche nicht-organisierte Unterstützer_innen.

Unmittelbarer Anlass der Versammlung war die Wahlkampfveranstaltung einer im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg vertretenen rechtsextremen Partei, die sich in der Vergangenheit immer wieder hetzerisch gegen Angehörige von Minderheiten geäußert hat. Für ihren Auftritt in Horn-Bad Meinberg hatte diese Partei den Titel „Recht und Ordnung: Armutszuwanderung stoppen“ gewählt und war mit ihren drei Direktkandidaten zur Bundestagswahl 2021 für die Wahlkreise Lippe I, Höxter–Gütersloh III–Lippe II und Paderborn angetreten.

In seiner Begrüßung der Teilnehmenden erläuterte Michael Niepel vom Arbeitskreis gegen Nazis die Motivation für in der Mittelstraße stattfindenden Versammlung. Man wende sich gegen Spaltung und Hetze und den Versuch, Arbeitsmigranten zu verunglimpfen. In der Region Lippe seien große Teile der Bevölkerung seit dem 17. Jahrhundert dazu gezwungen gewesen, sich zur Sicherung der Existenz ihrer Familien als Wanderarbeiter in den Nachbarländern zu verdingen. Spätestens seit den 1960er- und 1970er-Jahren habe es in der Region einen starken Zuzug von Arbeitsmigranten aus der Türkei und den Mittelmeerländern gegeben. Beides habe Lippe und die Stadt Horn geprägt. Heute gebe es aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der EU eine neue Arbeitsmigration; auch heute wieder kämen Menschen in die Region, die der Armut entfliehen und die Lebensumstände für sich und ihre Familien verbessern wollten. Migration sei auch immer konfliktträchtig; die Einwohner Horn-Bad Meinbergs seien aber in der Lage, diese aus eigener Kraft zu lösen und sollten sich gegen die Einmischung von Populisten und Rechtsextremen verwahren.

In sechs weiteren Redebeiträgen bezogen Sprecher_innen des Arbeitskreises und verschiedener demokratischer Parteien eindeutig Position gegen die zeitgleich auf dem Marktplatz agierenden Rechtsextremisten. Deren Vorgehen wurde als taktisch bewertet: Es werde mit solchen Veranstaltungen versucht, die eigene Präsenz immer mehr als Normalität erscheinen zu lassen. Durch den Besuch kleinerer Städte und kurze Ankündigungsfristen werde versucht, den Widerstand der Zivilgesellschaft dagegen auszuhebeln.

In anderen Beiträgen wurden vermehrte nationale Anstrengungen gefordert, die durch die Freizügigkeit ermöglichte Migration zu begleiten und zu unterstützen.

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Öffentliche Versammlung

Nachfolgend geben wir die von der Kreispolizeibehörde Lippe erlassene „Beschränkende Verfügung“ wieder. Wir bitten um Beachtung!

Beschränkende Verfügung:

Gemäß § 15 Abs. 1 VersG ergeht diese Bestätigung mit folgenden Auflagen:

1. Die am 24.07.2021 gültigen Schutzmaßnahmen (Abstand, Schutzmas ken, etc.) der Coronaschutzverordnung sind zu beachten und einzuhalten.

2. Der Mindestabstand von 1,5 Metern nach § 4 Abs. 1 CoronaSchVO ist einzuhalten. Der Versammlungsleiter hat dafür Sorge zu tragen, dass auch beim Zu- und Ablauf der Teilnehmer der Mindestabstand eingehalten wird.

3. Die Teilnehmer sind nach § 5 Abs. 4 Nr. 4 CoronaSchVO für die Dauer der Versammlung/ des Aufzuges verpflichtet, eine Alltagsmaske nach § 5 Abs.1 CoronaSchVO zu tragen sobald eine Teilnehmerzahl von 25 Personen überschritten wird. Sofern nichts Abweichendes in der Allgemeinverfügung des Kreises Lippe geregelt ist (bspw. grundsätzliche Maskentragepflicht).

4. Die zum Einsatz kommenden akustischen Geräte müssen in der Lautstärke so gewählt werden, dass die Redner ihre Versammlungsteilnehmer erreichen, jedoch eine übermäßige Beeinträchtigung der Anwohner ausgeschlossen wird.

5. Transparent- oder Fahnenstangen dürfen eine Länge von zwei Metern und einen Durchmesser von 0,03 Metern nicht überschreiten. Zudem dürfen sie nicht aus Metall, Hartholz oder sonstigen bruchfesten Materialien gefertigt sein.

6. Die Zugänge zu den geöffneten Geschäften dürfen durch die Versammlung nicht versperrt werden. Kunden muss das Betreten und Verlassen der Geschäfte ungehindert ermöglicht werden.

7. Dem Buslinienverkehr ist die Durchfahrt durch die Mittelstraße zu ermöglichen.

Die sofortige Vollziehung dieser Auflagen wird gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse angeordnet

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Armut ist keine Schande: Arbeitsmigration gehört zu Lippe

An dem Ort, an dem schon die Partei „Die Rechte“ versucht hat, ihre Hetze gegen Migranten zu verbreiten, tritt nun auch die „Alternative für Deutschland“ auf und verkündet, dass sie „Armutsmigration stoppen“ will.

In einer Region, in der über Jahrhunderte die Bevölkerung dazu gezwungen war, sich als Wanderarbeiter in den Nachbarländern zu verdingen, und die spätestens seit den 1970er-Jahren durch Arbeitsmigranten und ihre Nachkommen mitgeprägt wurde, muss dies als Provokation wahrgenommen werden.

Der Arbeitskreis gegen Nazis in Horn-Bad Meinberg hat eine öffentliche Versammlung unter dem Titel „Armut ist keine Schande: Arbeitsmigration gehört zu Lippe“ angemeldet. Diese Veranstaltung, für die wir offiziell noch nicht werben dürfen, findet am Samstag, den 24.07., ab 11:30 Uhr in der Innenstadt von Horn, in der Mittelstraße zwischen Marktplatz und Kreuzung Nordstraße/Leopoldstaler Straße statt.

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AfD: Immer noch keine Alternative

Die AfD plant für Samstag, den 24.07., einen Wahlkampfauftritt auf dem Marktplatz in Horn. Der Titel der Veranstaltung macht klar, was bei dieser Gelegenheit zu erwarten ist: Hetze gegen die in Horn-Bad Meinberg lebenden (Arbeits-) Migranten.

Der Arbeitskreis für Nazis bereitet aktuell Gegenaktionen vor, über die wir hier zeitnah berichten werden.

Stay tuned!